Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 ( Beförderungsbedingungen )
Mit dem Erwerb eines Gutscheins erhält der Fahrtgast Anspruch auf eine einmalige
    Beförderung mit einem Heißluftballon und einer Fahrtzeit von ca. 60-90 Minuten.
Die Bezahlung des Gutscheins erfolgt vor Ort BAR beim Piloten
    Sollten Gründe ,die nicht in der Verantwortung des verantwortlichen Piloten liegen,
    eine kürzere Fahrtzeit als 50 Minuten bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß
    durchgeführt.
Ein ausgegebener Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren nach Ausstellungsdatum.
     Eine Verlängerung ist aus objektiven Gründen möglich, muss jedoch rechtzeitig mit
     uns vereinbart werden.
Körperliche Einschränkungen sind bei der Reservierung bekannt zu geben.
     Herz-Kreislauf und Lungenkranke können nur mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung
     Des Hausarztes befördert werden.
     Bei Gelenk u. Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose oder anderen körperlichen
     Einschränkungen erfolgt die Beförderung auf eigenes Risiko.
     Schwangere sollten nicht an einer Ballonfahrt teilnehmen.
     Kinder werden nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bei vollem Fahrtpreis
     Und einer Mindestgröße von 1,30m und ab 12 Jahren befördert.
     Rauchen im Korb sowie beim Aufbau des Ballons ist verboten.
Der Fahrttermin wird grundsätzlich telefonisch vereinbart. Der Fahrtgast ist verpflichtet,
     am vereinbarten Tag, zwei Stunden vor dem geplanten Starttermin sich nochmals beim
     verantwortlichen Piloten zu melden.
     Dies gilt auch dann, wenn der geplante Starttermin mehrmals aus witterungsbedingten
     Gründen verschoben werden musste.
     Eine Verhinderung zum vereinbarten Starttermin ist spätestens 2 Tage vorher anzuzeigen.
     Bei unentschuldigtem fernbleiben zur Fahrt verfällt der Anspruch ersatzlos.
     Es ist in jedem Fall ein Betrag von 150,00€ fällig, da der verfallene Platz im Korb
     Nicht so kurzfristig besetzt werden kann.
Schadensansprüche, wegen witterungsbedingten oder technischen Fahrtabsagen sind
     ausgeschlossen.
Bei Abbruch des Starts aus witterungsbedingten Gründen ( Wind ) können keine
     Anfahrtskosten der Fahrtgäste gelten gemacht werden.
Tritt der Fahrtgast vom Beförderungsvertrag zurück ( wenn dieser unterschrieben wurde)
     werden für Kosten und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:
     -    bis zum 3. Monat nach Unterzeichnung des Beförderungsvertrages   30,00€   
ab dem 3.Monat nach Unterzeichnung zuzgl. 8% des Fahrtpreises für jeden
angefangenen Monat.
Ein Umtausch des Gutscheines in Bargeld ist generell nicht möglich.
Für Kameras und andere optische Geräte ( einschließlich Brillen) besteht kein
      Versicherungsschutz. Der Passagier ist für die sichere Verwahrung dieser Gegenstände
       selbst verantwortlich.
Ballonfahren erfordert einen sportlichen Einsatz. Es wird eine dementsprechende
       Kleidung ,vor allem festes Schuhwerk ( keine Sandalen oder Absatzschuhe) dringend
       Empfohlen.
Während des Aufrüstens des Ballons, des Starts und der Fahrt befolgen Sie bitte den
       Anweisungen des Piloten. Es besteht striktes Alkoholverbot vor -und während der
       Fahrt mit dem Ballon. Angetrunkene Personen werden von der Fahrt ausgeschlossen.
       Eine Rückzahlung des Fahrtpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle ,sich aus dem Erwerb eines Gutscheins bzw.
       der Fahrt ergebenden Rechtsstreitigkeiten ,ist das Amtsgericht Chemnitz.